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SEFIOR GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Wohnungsmietvertrag

Vorbemerkung
Eine vom Gast veranlasste und von der SEFIOR GmbH angenommene Wohnungsbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern den sogenannten Wohnungsmietvertrag.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Wohnungsmietverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der SEFIOR GmbH.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des SEFIOR GmbH.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies zwischen der SEFIOR GmbH und dem Gast vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt nach Antrag des Gastes durch die Annahme der SEFIOR GmbH zustande. Der SEFIOR GmbH steht es frei, die Wohnungsbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner ist der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er den SEFIOR GmbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Wohnungsmietvertrag, sofern der SEFIOR GmbH eine Erklärung des Dritten vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlung Aufrechnung
1. Die SEFIOR GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der SEFIOR GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der SEFIOR GmbH an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von den SEFIOR GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch um 10 % anheben.
4. Die Preise können von der SEFIOR GmbH ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung der SEFIOR GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die SEFIOR GmbH dem zustimmt.
5. Rechnungen der SEFIOR GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die SEFIOR GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die SEFIOR GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis einer niedrigeren, der SEFIOR GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
6. Die SEFIOR GmbH ist berechtigt, bei dem Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der SEFIOR GmbH aufrechnen oder mindern.
III. Rücktritt des Gastes, Stornokosten, Rücktrittspauschale
1. Die SEFIOR GmbH räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Sofern der Gast innerhalb einer zwischen der SEFIOR GmbH und dem Gast vereinbarten Frist von dem Vertrag zurücktritt, werden von der SEFIOR GmbH gegenüber dem Gast keine Stornokosten erhoben. Tritt der Gast nach Ablauf der schriftlich vereinbarten Frist oder ohne eine schriftlich vereinbarte Frist zurück, hat die SEFIOR GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dies gilt nicht in allen Fällen des Leistungsverzugs der SEFIOR GmbH oder einer von der SEFIOR GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Stornobedingungen:
Storno bis 45 Tage vor Anreise 20 % des vereinbarten Preises
Storno 44 bis 30 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten Preises
Storno 29 bis 10 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten Preises
Nichtanreise und vorzeitiges Abreise 100 % des vereinbarten Preises

Die SEFIOR GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
Die Rücktrittspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen.
2. Sofern Wohnungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gebucht werden, beträgt die pauschalisierte Rücktrittsentschädigung der SEFIOR GmbH bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises und unter 30 Tagen vor Veranstaltung 90 % des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises.
3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der SEFIOR GmbH kein Schaden entstanden oder der der SEFIOR GmbH entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
V. Rücktritt des SEFIOR GmbH
1
. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die SEFIOR GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Residenzen Vermietungsdienst auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der SEFIOR GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die SEFIOR GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die SEFIOR GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

_ höhere Gewalt oder andere von der SEFIOR GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
_ Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
_ die SEFIOR GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der SEFIOR GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der SEFIOR GmbH zuzurechnen ist;
_ eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Punkt 1 Ziffer 2 vorliegt.

4. Die SEFIOR GmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der SEFIOR GmbH entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Wohnungsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die SEFIOR GmbH hat die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Die bereitgestellten Wohnungen sind am Anreisetag bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Vermieter anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat der SEFIOR GmbH zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der SEFIOR GmbH spätestens bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die SEFIOR GmbH über den ihm dadurch entsehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Wohnung bis 18:00 Uhr den Tageswohnungspreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises). Dem Gast steht es frei, der SEFIOR GmbH nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
VI. Haftung des Vermieters, Verjährung
1. Die SEFIOR GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, der Haftung für Mängelfolgeschäden, der Haftung für Mängelschäden, des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung, der Verletzung von Pflichten bei Vertragschluss oder der unerlaubten Handlung. Ebenso haftet die SEFIOR GmbH bei Verzug, bei anfänglichem Unvermögen und nachträglicher Unmöglichkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet die SEFIOR GmbH jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet die Residenzen-
Vermietungsdienst nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Haftet die SEFIOR GmbH, ist die Haftung der Residenzen Vermietungsdienst auf den für die SEFIOR GmbH vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Weiter ist stets die Haftung der SEFIOR GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen. Darüber hinaus ist – mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten – die Haftung der Residenzen Vermietungsdienst für jeden Schadensfall im einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einem Betrag von max. 2,5 Mio. € für Personen- und Sachschäden und auf max. 50.000,00 € für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen und –ausschlüsse gelten nicht, falls die gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der SEFIOR GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten der SEFIOR GmbH ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
4. Für eingebrachte Sachen haftet die SEFIOR GmbH dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis zu 3000,00 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf 750,00 €. Geld und Wertgegenstände. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der SEFIOR GmbH Anzeige erstattet.
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf einem der Anlagenparkplätze zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die SEFIOR GmbH nicht soweit die SEFIOR GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der SEFIOR GmbH.
6. Nachrichten, Post und Warensendung für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die SEFIOR GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.
7. Für alle Ansprüche des Gastes beträgt die Verjährung grundsätzlich sechs Monate, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen Nichterfüllung, positiver Vertragsverletzungen oder Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.) und ungerechtfertigter Bereicherung, die in zwei Jahren verjähren.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Wohnungsvermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungsort ist der Sitz der Ferienwohnanlage. Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Bad Pyrmont, als Sitz der SEFIOR GmbH vereinbart.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für Bad Pyrmont zuständige Amtsgericht Hameln.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Wohnungsmietvertrag unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
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