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SEFIOR GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Wohnungsmietvertrag
Vorbemerkung
Eine vom Gast veranlasste und von der SEFIOR GmbH angenommene Wohnungsbuchung
begründet zwischen beiden Vertragspartnern den sogenannten
Wohnungsmietvertrag. I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die
Wohnungsmietverträge sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der SEFIOR GmbH.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen
Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des SEFIOR GmbH.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden
nur Anwendung, wenn dies zwischen der SEFIOR GmbH
und dem Gast vorher schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss,
Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt nach Antrag des Gastes durch die
Annahme der SEFIOR GmbH zustande. Der SEFIOR GmbH steht
es frei, die Wohnungsbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner ist der Gast. Hat ein Dritter für
den Gast bestellt, haftet er den SEFIOR GmbH gegenüber zusammen
mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Wohnungsmietvertrag, sofern der SEFIOR GmbH
eine Erklärung des Dritten vorliegt. III. Leistungen, Preise,
Zahlung Aufrechnung
1. Die SEFIOR GmbH ist verpflichtet,
die vom Gast gebuchten Wohnungen bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise der SEFIOR GmbH
zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste
Leistungen und Auslagen der SEFIOR GmbH
an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der von den SEFIOR GmbH
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann diese den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen,
maximal jedoch um 10 % anheben.
4. Die Preise können von der SEFIOR GmbH
ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung der
SEFIOR GmbH oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht
und die SEFIOR GmbH dem zustimmt.
5. Rechnungen der SEFIOR GmbH sind sofort
nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die SEFIOR GmbH
ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig
zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die SEFIOR GmbH
berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Dem Gast bleibt
der Nachweis einer niedrigeren, der SEFIOR GmbH
der eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine
Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
6. Die SEFIOR GmbH
ist berechtigt, bei dem Vertragsschluss oder danach eine
angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung der SEFIOR GmbH
aufrechnen oder mindern. III. Rücktritt des
Gastes, Stornokosten, Rücktrittspauschale
1. Die SEFIOR GmbH räumt dem Gast
ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Sofern der Gast innerhalb einer zwischen der SEFIOR GmbH
und dem Gast vereinbarten Frist von dem Vertrag zurücktritt,
werden von der SEFIOR GmbH gegenüber
dem Gast keine Stornokosten erhoben. Tritt der Gast nach
Ablauf
der schriftlich vereinbarten Frist oder ohne eine schriftlich
vereinbarte Frist zurück, hat die SEFIOR GmbH
Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dies
gilt nicht in allen Fällen des Leistungsverzugs
der SEFIOR GmbH oder einer von der SEFIOR GmbH
zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Stornobedingungen:
Storno bis 45 Tage vor Anreise 20 % des vereinbarten Preises
Storno 44 bis 30 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten
Preises
Storno 29 bis 10 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten
Preises
Nichtanreise und vorzeitiges Abreise 100 % des vereinbarten
Preises
Die SEFIOR GmbH hat die Wahl, gegenüber
dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung
eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
Die Rücktrittspauschale beträgt 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtungen.
2. Sofern Wohnungen im Zusammenhang mit
einer Veranstaltung gebucht werden, beträgt die pauschalisierte
Rücktrittsentschädigung
der SEFIOR GmbH bei einem Rücktritt
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises
und unter 30 Tagen vor Veranstaltung 90 % des vertraglich
vereinbarten Übernachtungspreises.
3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass
der SEFIOR GmbH kein Schaden entstanden
oder der der SEFIOR GmbH
entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale
ist. V. Rücktritt
des SEFIOR GmbH
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist die SEFIOR GmbH in diesem Zeitraum
ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten
Wohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage der
Residenzen Vermietungsdienst auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung
auch nach Verstreichen einer von der SEFIOR GmbH
gesetzten angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist
die SEFIOR GmbH ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die SEFIOR GmbH berechtigt,
aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
_ höhere Gewalt oder andere von der SEFIOR GmbH
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen.
_ Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person
des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
_ die SEFIOR GmbH begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen der SEFIOR GmbH in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne das
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der SEFIOR GmbH
zuzurechnen ist;
_ eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Punkt
1 Ziffer 2 vorliegt.
4. Die SEFIOR GmbH hat
den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt
der SEFIOR GmbH entsteht kein Anspruch
des Gastes auf Schadensersatz. VI. Wohnungsbereitstellung,
-übergabe und –rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch
auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn,
die SEFIOR GmbH
hat die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung schriftlich
bestätigt.
2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast
hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Die bereitgestellten Wohnungen sind
am Anreisetag bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach
diesem Zeitpunkt
können sie vom Vermieter anderweitig vermietet werden,
es sei denn, der Gast hat der SEFIOR GmbH
zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die
Zimmer der SEFIOR GmbH spätestens
bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann die SEFIOR GmbH über
den ihm dadurch entsehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche
Nutzung der Wohnung bis 18:00 Uhr den Tageswohnungspreis
in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises
(Listenpreises). Dem Gast
steht es frei, der SEFIOR GmbH nachzuweisen,
dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden
entstanden ist. VI. Haftung des
Vermieters, Verjährung
1. Die SEFIOR GmbH
haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, der Haftung für Mängelfolgeschäden,
der Haftung für Mängelschäden, des Schadenersatzes
wegen Nichterfüllung, der Verletzung von Pflichten
bei Vertragschluss oder der unerlaubten Handlung. Ebenso
haftet die SEFIOR GmbH bei Verzug, bei
anfänglichem Unvermögen und
nachträglicher Unmöglichkeit nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Für
die Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar
sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten),
haftet die SEFIOR GmbH jedoch auch bei
leichter
Fahrlässigkeit. Für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften haftet die Residenzen-
Vermietungsdienst nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Haftet die SEFIOR GmbH,
ist die Haftung der Residenzen Vermietungsdienst auf
den für die
SEFIOR GmbH vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Weiter ist stets die Haftung der SEFIOR GmbH
für Folgeschäden oder mittelbare Schäden
ausgeschlossen. Darüber hinaus ist – mit Ausnahme
der Haftung für die Verletzung von
Kardinalspflichten – die Haftung der Residenzen
Vermietungsdienst für jeden Schadensfall im einzelnen
und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit
den vertraglichen Leistungen auf einem Betrag von max.
2,5
Mio. € für Personen- und Sachschäden und
auf max. 50.000,00 € für Vermögensschäden
begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen und –ausschlüsse
gelten nicht, falls die gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten der SEFIOR GmbH Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit
zu vertreten haben.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse
und –beschränkungen
gelten in gleicher Weise zugunsten der SEFIOR GmbH
ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
4. Für eingebrachte Sachen haftet
die SEFIOR GmbH dem Gast nach den gesetzlichen
Bestimmungen, d.h. bis
zum Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis
zu 3000,00 €. Für Wertgegenstände
(Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf
750,00 €. Geld und Wertgegenstände. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn der Gast
nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der SEFIOR GmbH
Anzeige erstattet.
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in
der Tiefgarage oder auf einem der Anlagenparkplätze
zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
und deren Inhalte haftet die SEFIOR GmbH
nicht soweit die SEFIOR GmbH nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten
hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen
der SEFIOR GmbH.
6. Nachrichten, Post und Warensendung
für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Die SEFIOR GmbH übernimmt
die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen
Entgelt die Nachsendung derselben, Schadensersatzansprüche,
die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
beruhen, sind ausgeschlossen.
7. Für alle Ansprüche des
Gastes beträgt
die Verjährung grundsätzlich sechs Monate,
mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes wegen arglistigen
Verschweigens eines Mangels, wegen Nichterfüllung,
positiver Vertragsverletzungen oder Verschulden bei Vertragsschluss
(c.i.c.) und ungerechtfertigter
Bereicherung, die in zwei Jahren verjähren. VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Wohnungsvermietung sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungsort ist der Sitz der Ferienwohnanlage.
Als Gerichtsstand wird ausdrücklich Bad Pyrmont,
als Sitz der SEFIOR GmbH vereinbart.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand-
auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen
Verkehr ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
das für Bad Pyrmont zuständige Amtsgericht
Hameln.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für den Wohnungsmietvertrag unwirksam oder nichtig
sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften. |
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